Sonntagnachmittag, Kaffee und Kuchen bei den Eltern. Zwischen zwei Sätzen sagt Ihre Mutter: „Wenn ich mal nicht mehr bin …“ Jemand am Tisch winkt ab: „Ach, Mama, hör auf.“ Alle lachen ein bisschen, und das Gespräch geht weiter, über das Wetter und die Enkel.
So oder ähnlich endet in vielen Familien der erste Versuch, über das Lebensende zu sprechen. Oft bleibt es der einzige, bis eine Diagnose oder ein Anruf aus dem Krankenhaus die Frage erzwingt. Dann muss jemand entscheiden, ohne zu wissen, was der Mensch, um den es geht, gewollt hätte.
Warum das Gespräch so oft ausbleibt
Meist schweigen beide Seiten aus Rücksicht. Ältere Menschen wollen ihre Kinder nicht belasten. Die Kinder wollen nicht den Eindruck erwecken, sie rechneten schon mit dem Tod der Eltern. Jeder schont den anderen, und am Ende hat niemand gefragt.
Dabei erleben es viele als Erleichterung, ihre Wünsche einmal ausgesprochen zu haben. Und wer die Wünsche eines Angehörigen kennt, trägt später an einer schweren Entscheidung weniger allein.
Einen Anfang finden
Auf den richtigen Moment muss man selten lange warten. Der Krankenhausaufenthalt einer Nachbarin, die Beerdigung eines Freundes, der Tod eines Prominenten in den Nachrichten: Solche Anlässe öffnen eine Tür, durch die man ohne großen Anlauf gehen kann.
Der erste Satz darf schlicht sein:
- „Ich habe neulich gemerkt, dass ich gar nicht weiß, was dir in so einer Lage wichtig wäre.“
- „Ich möchte das irgendwann nicht raten müssen. Magst du mir erzählen, wie du darüber denkst?“
- „Ich habe für mich aufgeschrieben, was ich möchte. Darf ich dir das zeigen?“
Ein erstes Gespräch muss nicht alles klären. Es darf kurz sein und offen enden. Manchen fällt es leichter, nebeneinander zu reden als einander gegenüber, beim Spaziergang oder auf einer Autofahrt.
Worüber es sich zu sprechen lohnt
Es geht um mehr als um medizinische Fragen. Diese Themen werden in vielen Familien später wichtig:
- Behandlung: Welche Maßnahmen jemand am Lebensende möchte und welche nicht, etwa künstliche Beatmung oder Ernährung über eine Sonde.
- Ort: Ob jemand zu Hause sterben möchte, wenn es möglich ist, oder sich in einem Hospiz besser aufgehoben fühlt.
- Vertrauensperson: Wer entscheiden soll, wenn man es selbst nicht mehr kann.
- Abschied: Wünsche zur Bestattung, zur Trauerfeier, zur Musik.
- Erinnerung: Was bleiben soll. Welche Fotos, welche Geschichten, woran die anderen sich erinnern sollen.
Wenn der andere nicht reden möchte
Nicht jeder ist bereit, und das ist in Ordnung. Wer abwinkt, meint oft nur: nicht heute. Es hilft, den Wunsch einmal klar auszusprechen und dann Zeit zu lassen. Manchen fällt Schreiben leichter als Reden. Ein Brief an die Kinder kann ein guter Anfang sein. Und manchmal öffnet sich die Tür erst, wenn man zuerst von den eigenen Wünschen erzählt.
Hilfe von außen
Niemand muss dieses Gespräch ohne Unterstützung führen.
- Letzte-Hilfe-Kurse: In wenigen Stunden vermitteln sie Grundwissen über Sterben, Tod und Vorsorge. Hospizvereine bieten sie an vielen Orten in Deutschland, Österreich und der Schweiz an.
- Ambulante Hospizdienste: Sie beraten und begleiten Schwerkranke und ihre Angehörigen, für die Familien kostenfrei.
- Die Hausarztpraxis: Ärztinnen und Ärzte können erklären, was eine Maßnahme im Einzelfall bedeutet.
- Pflegeheime: Viele Einrichtungen bieten eine gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase an. Die Kosten trägt die Krankenkasse (§ 132g SGB V).
Auch wer zu Hause sterben möchte, ist nicht auf sich allein gestellt. Bei schwerer Krankheit besteht Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV, § 37b SGB V). Sie wird ärztlich verordnet und von der Krankenkasse bezahlt. In einem stationären Hospiz zahlen Gäste keinen Eigenanteil.
Aus dem Gespräch wird Vorsorge
Was besprochen ist, sollte auch aufgeschrieben werden. In einer Patientenverfügung halten Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer für Sie entscheidet, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Beide Dokumente sind ohne Notar gültig. Bei der Vorsorgevollmacht kann es trotzdem sinnvoll sein, die Unterschrift beglaubigen zu lassen, bei der Betreuungsbehörde oder beim Notar. Wer Immobilien besitzt, sollte sich dazu beraten lassen. Wie Sie eine Patientenverfügung Schritt für Schritt erstellen, lesen Sie in unserem Ratgeber.
Wünsche verändern sich, etwa nach einer Diagnose oder dem Tod des Partners. Es lohnt sich, die Dokumente alle paar Jahre gemeinsam wieder hervorzuholen und noch einmal darüber zu reden.
Vielleicht sagt Ihre Mutter beim nächsten Sonntagskaffee wieder: „Wenn ich mal nicht mehr bin …“ Diesmal könnten Sie antworten: „Erzähl.“




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