Die Trauerfeier ist vorbei, die Verwandten sind abgereist, die Danksagungen liegen noch ungeschrieben auf dem Tisch. Und im Flur stapelt sich Post, die an jemanden adressiert ist, den es nicht mehr gibt.
Viele Angehörige beschreiben diese Wochen als die anstrengendsten. In den ersten Tagen hat man funktioniert, jetzt kommt alles auf einmal: Behörden, Wohnung, Verträge, Erbe.
Was Zeit hat
Zuerst die Entlastung: Die Wohnung muss nicht innerhalb weniger Wochen leer sein. Wer den Kleiderschrank noch nicht öffnen kann, muss es nicht tun. Drängt niemand, darf das Monate dauern.
Anders ist es nur, wenn ein Heimplatz geräumt werden muss oder der Vermieter auf die Übergabe wartet. Und der Nachlass hat eigene Fristen, die unabhängig von Ihrem Tempo laufen.
Die Fristen, die wirklich laufen
Sechs Wochen für die Ausschlagung. Wer das Erbe nicht annehmen will, muss es innerhalb von sechs Wochen ausschlagen (§ 1944 BGB). Die Frist beginnt, sobald Sie vom Todesfall und davon erfahren, dass Sie Erbe sind, bei testamentarischer Erbfolge ab der Mitteilung des Nachlassgerichts. Lebte der Verstorbene im Ausland oder halten Sie sich dort auf, sind es sechs Monate. Läuft die Frist ab, gilt das Erbe als angenommen, mit allen Schulden. Die Ausschlagung muss beim Nachlassgericht zur Niederschrift oder öffentlich beglaubigt erklärt werden, ein Brief reicht nicht.
Das Testament muss abgeliefert werden. Wer ein Testament findet oder besitzt, ist verpflichtet, es unverzüglich beim Nachlassgericht abzugeben. Es einzubehalten kann strafbar sein.
Der Mietvertrag läuft weiter. Er endet nicht mit dem Tod. Lebte der Ehe- oder Lebenspartner oder ein anderes Familienmitglied mit in der Wohnung, tritt diese Person in der Regel in den Mietvertrag ein (§ 563 BGB). Andernfalls geht der Vertrag auf die Erben über, samt Mietzahlung und Räumungspflicht. Erben und Vermieter können dann innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod erfahren haben, mit der gesetzlichen Frist kündigen (§ 564 BGB). Sprechen Sie früh mit dem Vermieter, jeder Monat kostet.
Rentenzahlungen. Zahlungen, die nach dem Sterbemonat eingehen, müssen zurückgezahlt werden. Melden Sie den Todesfall deshalb zügig bei der Rentenversicherung, sonst wird es später unangenehm.
Der Nachlass
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Gibt es mehrere Erben, entsteht eine Erbengemeinschaft, in der grundsätzlich alle gemeinsam entscheiden. Das ist der häufigste Grund für Streit in Familien nach einem Todesfall.
Einen Erbschein brauchen Sie nicht immer. Banken akzeptieren oft ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Fragen Sie nach, bevor Sie einen Erbschein beantragen, er kostet Gebühren.
Anwaltlichen Rat empfehlen wir in drei Fällen: wenn Schulden im Spiel sind, wenn eine Immobilie zum Nachlass gehört oder wenn sich in der Erbengemeinschaft etwas verhakt.
Die Wohnung
Eine Reihenfolge, die sich bewährt hat:
- Unterlagen zuerst. Ordner, Verträge, Kontoauszüge, Versicherungspolicen, Briefe von Behörden. Sammeln Sie alles an einem Ort, bevor Sie etwas anderes anfassen.
- Wertsachen und Papiere sichern. Schmuck, Bargeld, Ausweise, Schlüssel, alles, was verschwinden könnte, wenn viele Menschen im Haus sind.
- Erinnerungsstücke in Ruhe. Am besten nicht allein. Was bleibt, was geht an wen, was kommt weg.
- Der Rest. Möbel und Hausrat, verkaufen, spenden oder entsorgen.
Ein Tipp, der oft hilft: Fotografieren Sie Dinge, die Sie nicht behalten können, bevor sie gehen. Die Werkbank, das Kleid, die Kaffeekanne. Das Foto nimmt weniger Platz weg und bewahrt trotzdem etwas.
Eine Entrümpelungsfirma lohnt sich, wenn die Wohnung groß ist oder Sie weit weg wohnen. Lassen Sie sich zwei bis drei Angebote geben, mit Festpreis und der Angabe, was mit verwertbaren Dingen geschieht.
Verträge und Konten
Was jetzt gekündigt oder umgeschrieben werden muss:
- Wohnung und Versorger: Miete, Strom, Gas, Wasser, Müllgebühren
- Kommunikation: Telefon, Internet, Mobilfunk
- Versicherungen: Haftpflicht, Hausrat, Kfz, Rechtsschutz
- Banken: Konten, Daueraufträge, Lastschriften, Kreditkarten
- Abos und Mitgliedschaften: Zeitung, Streaming, Verein, Fitnessstudio, Partei
- Fahrzeuge: Ummeldung oder Abmeldung; den Führerschein können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeben
Legen Sie jedem Schreiben eine Kopie der Sterbeurkunde bei. Und behalten Sie die Kontobewegungen im Blick: Wenn Lastschriften weiterlaufen, fällt das sonst erst Monate später auf.
Das digitale Erbe
Ein Punkt, der immer wichtiger wird und den viele übersehen.
- Soziale Netzwerke bieten meist zwei Wege: Das Konto wird in einen Gedenkzustand versetzt oder ganz gelöscht. Beides beantragen Angehörige mit der Sterbeurkunde.
- E-Mail-Konten sollten Sie nicht vorschnell löschen. Dort laufen oft Rechnungen und Vertragsbestätigungen ein, die Sie noch brauchen.
- Abos in App-Stores laufen weiter, bis sie jemand kündigt. Sie tauchen auf der Kreditkartenabrechnung auf, nicht im Postfach.
- Fotos und Dateien in Cloud-Speichern gehen verloren, wenn niemand die Zugangsdaten hat. Wenn Sie an das Konto kommen, sichern Sie die Bilder früh.
Was davon auf eine Gedenkseite gehört und was privat bleibt, steht in diesem Beitrag.
Der Grabstein
Damit können Sie sich Zeit lassen, und Sie müssen es sogar. Bei einem Erdgrab muss sich die Erde erst setzen. Für die Bepflanzung raten Friedhofsgärtner, mindestens sechs Wochen zu warten. Der Stein darf je nach Friedhof erst nach acht bis zwölf Monaten gesetzt werden. Bei Urnengräbern geht es meist sofort.
Vorher lohnt ein Blick in die Friedhofssatzung. Sie regelt Größe, Material und manchmal sogar die Schriftart. Ein Steinmetz vor Ort kennt die Vorgaben. Holen Sie zwei Angebote ein, die Preise unterscheiden sich deutlich.
Danksagungen
Üblich sind sie an alle, die bei der Trauerfeier geholfen haben, kondoliert oder gespendet haben. Meist innerhalb von vier bis sechs Wochen nach der Beerdigung, aber niemand zählt die Tage.
Ein Satz reicht. Wer viele Karten schreiben muss, darf sich helfen lassen. Adressen schreiben und Briefmarken kleben kann jeder in der Familie übernehmen.
Wenn es zu viel wird
Viele Angehörige funktionieren wochenlang und brechen dann ein, oft genau dann, wenn die Aufgaben weniger werden. Das ist normal und kein Rückschritt.
Wenn Sie merken, dass nichts mehr geht: Ambulante Hospizdienste beraten kostenfrei, auch Angehörige, und auch dann, wenn sie den Verstorbenen nie begleitet haben. In vielen Städten gibt es Trauercafés und Gruppen. Und Ihre Hausarztpraxis ist eine gute erste Adresse, wenn Schlaf, Appetit oder Antrieb länger wegbleiben.
Was in den ersten Tagen ansteht, bevor die Beerdigung überhaupt stattgefunden hat, steht in dieser Checkliste.
Irgendwann kommt der Tag, an dem im Flur keine fremde Post mehr liegt. Dann ist nicht alles erledigt, aber der Papierkram schon.
Stand: September 2026. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage in Deutschland und ersetzt keine Rechtsberatung. Friedhofsvorschriften und einzelne Fristen können regional abweichen.




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