Am Tag nach dem Tod klingelt das Telefon, und jemand fragt nach Papieren, die man noch nie gesehen hat. Termine müssen gemacht, Entscheidungen getroffen werden, während man eigentlich nur sitzen bleiben möchte.
Vieles davon hat Zeit. Manches nicht. Diese Liste trennt beides.
In den ersten Stunden
Einen Arzt rufen. Er stellt den Tod fest und füllt die Todesbescheinigung aus, oft Totenschein genannt. Ohne dieses Papier geht nichts weiter. Ist der Mensch im Krankenhaus oder im Pflegeheim gestorben, übernimmt die Einrichtung diesen Schritt.
Enge Angehörige verständigen. Alles Weitere kann warten, bis die engsten Menschen Bescheid wissen.
Ein Bestattungsunternehmen auswählen. Es holt den Verstorbenen ab und übernimmt auf Wunsch die Behördengänge. Sie müssen nicht das erstbeste nehmen, ein Vergleich ist ausdrücklich erlaubt. Rufen Sie ruhig zwei oder drei an und fragen Sie nach einem Kostenvoranschlag.
In den ersten drei Werktagen
Den Sterbefall beim Standesamt anzeigen. Zuständig ist das Standesamt des Sterbeorts, nicht das des Wohnorts. Die Frist läuft bis zum dritten auf den Tod folgenden Werktag (§ 28 Personenstandsgesetz), wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Heim meldet der Träger der Einrichtung. In allen anderen Fällen können Sie das selbst tun oder den Bestatter damit beauftragen, was die meisten Familien machen.
Sterbeurkunden beantragen, und zwar mehrere. Sie brauchen sie für Rentenversicherung, Krankenkasse, Banken, Versicherungen, Vermieter und das Nachlassgericht. Jede weitere Ausfertigung kostet etwa 10 bis 15 Euro. Für Rente und Krankenkasse sind die Urkunden gebührenfrei, sagen Sie beim Standesamt, wofür Sie sie brauchen. Fünf bis zehn Stück sind ein realistischer Anfang.
Auf die Bestattungsfrist achten. Bestattet werden darf frühestens 48 Stunden nach dem Tod. Nach oben setzen die Bundesländer eigene Fristen, je nach Land zwischen vier und zehn Tagen. Der Bestatter kennt die Frist für Ihre Region.
Diese Unterlagen werden gebraucht
Nach diesen Papieren fragt jedes Bestattungsunternehmen und jedes Standesamt:
- Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
- Todesbescheinigung des Arztes
- Geburtsurkunde, wenn die Person ledig war
- Eheurkunde oder Stammbuch, bei Verheirateten
- Scheidungsurteil bei Geschiedenen, Sterbeurkunde des Ehepartners bei Verwitweten
- Rentennummer und Unterlagen der Rentenversicherung
- Versicherungsunterlagen, etwa Sterbegeld- oder Lebensversicherung
- Grabnutzungsurkunde, wenn ein Familiengrab vorhanden ist
- Bestattungsvorsorgevertrag, falls einer abgeschlossen wurde
Wenn Sie diese Papiere nicht finden: Das Standesamt kann in vielen Fällen auf eigene Register zugreifen. Fragen Sie nach, bevor Sie die ganze Wohnung durchsuchen.
Die Entscheidungen zur Bestattung
Der Bestatter wird nach vielem auf einmal fragen. Die wichtigsten Punkte:
- Erd- oder Feuerbestattung, und danach die Grabart. Was die beiden Wege unterscheidet, steht in diesem Beitrag.
- Abschiednahme: Möchten Angehörige den Verstorbenen noch einmal sehen? Das ist möglich und für viele wichtig, auch für Kinder, wenn man sie vorbereitet.
- Trauerfeier: kirchlich oder frei, Musik, Redner, Blumen, Sargträger. Ideen dazu finden Sie in diesem Beitrag.
- Termin und Ort, abgestimmt mit Friedhof, Pfarramt oder Redner.
Sie müssen nicht alles im ersten Gespräch entscheiden. Fragen Sie, was heute festgelegt werden muss und was bis morgen Zeit hat.
Wer benachrichtigt werden muss
Persönlich, möglichst von Ihnen: enge Freunde, entfernte Verwandte, Nachbarn, der Verein, ehemalige Kollegen. Schreiben Sie die Namen auf und verteilen Sie die Anrufe in der Familie. Niemand sollte es aus der Zeitung erfahren.
Behörden und Unternehmen, meist in den ersten zwei Wochen:
- Rentenversicherung und Zusatzversorgung
- Krankenkasse und Pflegekasse
- Arbeitgeber, Arbeitsagentur oder Jobcenter
- Banken, Bausparkasse, Depot
- Lebens-, Sterbegeld-, Unfall- und Haftpflichtversicherung
- Vermieter oder Hausverwaltung
- Strom, Gas, Wasser, Telefon, Internet, Abos und Mitgliedschaften
Viele Verträge lassen sich nach einem Todesfall vorzeitig kündigen. Legen Sie dem Schreiben eine Kopie der Sterbeurkunde bei.
Digitale Konten geraten leicht in Vergessenheit: E-Mail, soziale Netzwerke, Streaming, Cloud-Speicher. Ohne Zugangsdaten wird das mühsam, deshalb lohnt es sich, danach gezielt zu suchen.
Die Traueranzeige
Die Anzeige in der Zeitung schaltet meist der Bestatter. Abgerechnet wird nach Größe der Anzeige, nicht nach Wörtern. Hinein gehören Name, Geburts- und Sterbedatum, die Namen der engsten Angehörigen, Ort und Zeit der Trauerfeier und, wenn gewünscht, ein Hinweis auf eine Spende statt Blumen.
Für alles, was in eine Anzeige nicht hineinpasst, gibt es Alternativen. Ein QR-Code neben dem Text führt zu einer Gedenkseite mit Fotos und Lebensgeschichte, hier beschrieben.
Wer die Kosten trägt
Diese Frage sorgt oft für Unruhe, deshalb die Grundlagen:
- Die Erben zahlen. Nach § 1968 BGB trägt der Erbe die Kosten der Beerdigung. Gibt es mehrere Erben, haften sie gemeinsam.
- Wer die Bestattung veranlassen muss, regelt dagegen das Bestattungsgesetz des Bundeslandes. Diese Pflicht kann auch jemanden treffen, der das Erbe ausgeschlagen hat.
- Wenn das Geld fehlt: Auf Antrag übernimmt das Sozialamt die erforderlichen Kosten einer einfachen Bestattung, wenn sie dem Verpflichteten nicht zuzumuten sind (§ 74 SGB XII). Stellen Sie den Antrag möglichst früh, am besten schon vor der Bestattung. Er ist auch danach noch möglich. Klären Sie aber vorab mit dem Sozialamt, welche Kosten es als angemessen ansieht, damit Sie nicht auf einem Teil der Rechnung sitzen bleiben.
- Ein staatliches Sterbegeld gibt es in Deutschland seit 2004 nicht mehr. Wenn eine Sterbegeldversicherung besteht, melden Sie den Fall dort.
Heben Sie alle Rechnungen auf. Sie werden für den Nachlass und mögliche Ansprüche gebraucht.
Was Sie für sich selbst festhalten können
Fast alles auf dieser Liste wird leichter, wenn jemand vorher etwas aufgeschrieben hat. Vier Dinge genügen:
- Ihre Wünsche zur Bestattung, eine halbe Seite reicht.
- Ein Ordner mit den Unterlagen von oben, an einem Ort, den Ihre Familie kennt.
- Eine Liste mit Namen und Telefonnummern der Menschen, die persönlich erfahren sollen, dass Sie gestorben sind.
- Eine Übersicht Ihrer Verträge und Konten, gern samt Zugangsdaten an sicherer Stelle.
Wie Sie das Thema in der Familie ansprechen, steht in diesem Beitrag.
Irgendwann in den nächsten Wochen wird jemand diesen Ordner aufschlagen, an einem Küchentisch, an dem alle ziemlich erschöpft sind. Was darin steht, erspart ihnen eine Menge Suchen.
Stand: September 2026. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage in Deutschland und ersetzt keine Rechtsberatung. Einzelne Regelungen, etwa Bestattungsfristen, unterscheiden sich je nach Bundesland.




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